CareLit Fachartikel

Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung im Spiegel der Rechtsprechung

Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 6 · S. 624 bis 628

Dokument
143384
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Schliephorst, I.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 105
Seiten
624 bis 628
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Dadurch wurde nicht nur die Erlaubnispflicht für die Durchführung der Personalüberlassung in §1 Absatz 1 Satz 1 AÜG neu ge-fasst - eine Erlaubnis ist seitdem nicht mehr erst dann erforderlich, wenn die Arbeitnehmerüberlassung „gewerbsmäßig erfolgt, sondern bereits dann, wenn sie Vim Rahmen (der) wirtschaftlichen Tätigkeit des Verleihers erfolgt. Vor allem hat jedoch die Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 2 AÜG, wonach die Arbeitnehmerüberlassungab dem 1. Dezember 2011 nur noch „vorübergehend erfolgen dürfe, für erhebliche Unsicherheiten in der Praxis gesorgt.

Schlagworte

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