CareLit Fachartikel
Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung im Spiegel der Rechtsprechung
Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 6 · S. 624 bis 628
Dokument
143384
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dadurch wurde nicht nur die Erlaubnispflicht für die Durchführung der Personalüberlassung in §1 Absatz 1 Satz 1 AÜG neu ge-fasst - eine Erlaubnis ist seitdem nicht mehr erst dann erforderlich, wenn die Arbeitnehmerüberlassung „gewerbsmäßig erfolgt, sondern bereits dann, wenn sie Vim Rahmen (der) wirtschaftlichen Tätigkeit des Verleihers erfolgt. Vor allem hat jedoch die Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 2 AÜG, wonach die Arbeitnehmerüberlassungab dem 1. Dezember 2011 nur noch „vorübergehend erfolgen dürfe, für erhebliche Unsicherheiten in der Praxis gesorgt.
Schlagworte
KRANKENHAUS
MODELL
UNTERNEHMEN
RECHT
NIEDERSACHSEN
KRANKENKASSE
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
KRANKENHÄUSER
ARBEIT
RICHTLINIE
BEURTEILUNG
UNSICHERHEIT
DEUTSCHLAND
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSPLATZ