CareLit Fachartikel
Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 6 · S. 630 bis 632
Dokument
143385
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Krankenhäuser, die in der Regel aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 14 Buchstabe b UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die von ihnen bezogene Leistung „Erhalt verzehrfertiger Speisen von großem Interesse. Denn die zu zahlende Umsatzsteuer ist für die betroffenen Krankenhäuser ein unmittelbarer Kostenfaktor.
Schlagworte
LEISTUNG
REINIGUNG
BEURTEILUNG
KRANKENHAUS
KÜCHE
RECHT
KRANKENHÄUSER
SCHREIBEN
PFLEGEHEIME
ESSEN
RECHTSPRECHUNG
GETRÄNKE
BERATUNG
MAHLZEITEN
ELEMENTE
FINANZVERWALTUNG