CareLit Fachartikel

Umsatzsteuerbefreiung der Personalgestellung durch Schwesternschaften

Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 6 · S. 632

Dokument
143386
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 105
Seiten
632
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Gemäß § 4 Nummer 27 Buchstabe a UStG sind die Umsätze bei der „Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Personalgestellung für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO erfolgt. Es stellt sich die Frage, ob auch die Personalgestellungsleistungen einer Schwesternschaft hierunter fallen.

Schlagworte

ERLASS SCHWESTERNSCHAFT WIRKUNG ARBEITNEHMER LEISTUNG NORM STEUERBEFREIUNG ES PERSONEN Das Krankenhaus Berlin