CareLit Fachartikel
Umsatzsteuerbefreiung der Personalgestellung durch Schwesternschaften
Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 6 · S. 632
Dokument
143386
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß § 4 Nummer 27 Buchstabe a UStG sind die Umsätze bei der „Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Personalgestellung für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO erfolgt. Es stellt sich die Frage, ob auch die Personalgestellungsleistungen einer Schwesternschaft hierunter fallen.
Schlagworte
ERLASS
SCHWESTERNSCHAFT
WIRKUNG
ARBEITNEHMER
LEISTUNG
NORM
STEUERBEFREIUNG
ES
PERSONEN
Das Krankenhaus
Berlin