CareLit Fachartikel

Medizinische Zwangsbehandlung untergebrachter Personen - in Grenzen - wieder möglich

Grotkopp, J.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 6 · S. 83 bis 91

Dokument
143453
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Grotkopp, J.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
83 bis 91
Erschienen: 2013-06-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Ärztliche Heileingriffe bedürfen, auch wenn sie cfe lege artis ausgeführt und erfolgreich sind, der vorangegangenen Zustimmung des Patienten. Denn sie stellen einen Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit dar. Fehlt es an der Erlaubnis des Rechtsgutsträgers, macht sich der Behandler grds. einer Körperverletzung strafbar. Auch das GG schützt den Betroffenen sehr weitgehend davor, gegen seinen Willen behandelt zu werden. Die „Freiheit zur Krankheit gilt unabhängig davon, ob eine Heilung wahrscheinlich ist und die geplante Maßnahme darüber hinaus sogar nach dem aktuellen…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG THERAPIE ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF GESETZ RECHT PERSONEN PATIENTEN FREIHEIT KRANKHEIT WAHRNEHMUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG LITERATUR ES PRAXIS