Die Einwilligung des Betreuers in die Zwangsbehandlung
Thar, J.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 6 · S. 91 bis 94
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Anwendung des Beschlusses des BVerfG1 v. 23. 03. 2011, spätestens jedoch seit Mitte des Jahres 2012 - durch den Beschluss des BGH2 - waren betreuungsrechtlich legitimierte Zwangsbehandlungen nicht mehr möglich. Es fehlte an der gesetzlichen Grundlage. In ihrer Pressemitteilung titelte die Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde am 17. 01. 2012 „Zwangsbehandlung - Bundesverfassungsgericht zwingt Ärzte zu unterlassener Hilfeleistung. Es folgte eine kurze heftige Diskussion, die am 26. 02. 2013 mit dem in Kraft getretenen Gesetz „zur Regelung der betreuungs-rechtlichen Einwilli…