CareLit Fachartikel

Patient wider Willen

Leeb, C.-M.; Weber, M.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 6 · S. 95 bis 98

Dokument
143455
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Leeb, C.-M.; Weber, M.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
95 bis 98
Erschienen: 2013-06-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Notwendig wurde die Neuregelung aufgrund zweier Entscheidungen des BGH v. Juni 2012, 6 die ihrerseits wiederum zwei Urteilen des BVerfG7 zum (strafrechtlichen) Maßregelvollzug folgten. Der BGH hatte - unter Berücksichtigung der Parallelen und Wertungen der Rechtsprechung des BVerfG zum Maßregelvollzug -geurteilt, dass es an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Grundlage für betreuungsrechtliche Zwangsbehandlungen fehle; 8 insbesondere beziehen sich die Regelungen des § 1906 BGB laut BGH allein auf die Unterbringung und könnten nicht entsprechend bzw. analog auf die Betreuung angewendet werde…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF EINWILLIGUNG BETREUUNGSRECHT RECHT AUFGABENSTELLUNG TELEFON RECHTSPRECHUNG MÄNNER FRAUEN PRAXIS INTERESSENKONFLIKT WAHRNEHMUNG GESICHT VERSTÄNDNIS PERSONEN ROLLE