Patient wider Willen
Leeb, C.-M.; Weber, M.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 6 · S. 95 bis 98
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Notwendig wurde die Neuregelung aufgrund zweier Entscheidungen des BGH v. Juni 2012, 6 die ihrerseits wiederum zwei Urteilen des BVerfG7 zum (strafrechtlichen) Maßregelvollzug folgten. Der BGH hatte - unter Berücksichtigung der Parallelen und Wertungen der Rechtsprechung des BVerfG zum Maßregelvollzug -geurteilt, dass es an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Grundlage für betreuungsrechtliche Zwangsbehandlungen fehle; 8 insbesondere beziehen sich die Regelungen des § 1906 BGB laut BGH allein auf die Unterbringung und könnten nicht entsprechend bzw. analog auf die Betreuung angewendet werde…