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Whistleblowing unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabenwahrnehmung öffentlicher Arbeitgeber

Scheurer, B.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 6 · S. 291 bis 294

Dokument
143459
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Scheurer, B.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
291 bis 294
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.20112 zum Thema Whistleblowing, wonach die unmittelbare Veröffentlichung von Missständen beim Arbeitgeber durch einen Arbeitnehmer unter ganz bestimmten Umständen von der durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt sein kann, ist dieses Thema vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zum Verständnis des Begriffs „Whistleblower (vom engl. to blow, to whistle sinngemäß - „verpfeifen bzw. „Alarm schlagen) ist voranzuschicken, dass dieser Begriff als Synonym für einen…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG URTEIL ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG KÜNDIGUNG ARBEITGEBER MENSCHENRECHTE FREIHEIT VERSTÄNDNIS ARBEITSPLATZ ROLLE VERHALTEN BERLIN DEUTSCHLAND AUFMERKSAMKEIT SCHREIBEN