CareLit Fachartikel
Vorsicht bei der Sprungrevision
Krasney, O. E.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 6 · S. 295 bis 298
Dokument
143460
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Gerichtsverfahren über drei Instanzen kostet nicht nur Geld, sondern im Regelfall durch die schon grundsätzlich mit ihm verbundene längere Verfahrensdauer auch Zeit und Nerven der Beteiligten. Die Chance, durch das Überspringen der zweiten Instanz zeitlich, nervlich und finanziell zu sparen, ist deshalb verlockend. So kennen die Verfahrensordnungen der Zivil-, Arbeits-, Sozialund Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Sprungrevision, um die Berufungsinstanz zu überspringen.
Schlagworte
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
SERVICE
RECHTSPRECHUNG
BEDARFSPLANUNG
ZULASSUNG
ZEIT
VERSICHERUNGSSCHUTZ
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München