CareLit Fachartikel

Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage ArbZG §§9, 10; BUrIG §3; EFZG §2; ZPO §253 Abs. 2, § 256 Abs. 1; TVöD §§ 6, 8, 26; BAT § 48

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 6 · S. 312 bis 316

Dokument
143463
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
312 bis 316
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird. Dies ist auch an den gesetzlichen Feiertagen möglich und notwendig, an denen der Arbeitnehmer ansonsten nach Dienst-oder Schichtplan zur Arbeit verpflichtet wäre.

Schlagworte

TVÖD FEIERTAG ARBEITNEHMER URLAUB BAT ARBEITSZEIT ARBEIT ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG INDUSTRIE CHEMIE VERSTÄNDNIS SPRACHE LITERATUR DEUTSCHLAND GEWERKSCHAFTEN