CareLit Fachartikel
Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage ArbZG §§9, 10; BUrIG §3; EFZG §2; ZPO §253 Abs. 2, § 256 Abs. 1; TVöD §§ 6, 8, 26; BAT § 48
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 6 · S. 312 bis 316
Dokument
143463
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird. Dies ist auch an den gesetzlichen Feiertagen möglich und notwendig, an denen der Arbeitnehmer ansonsten nach Dienst-oder Schichtplan zur Arbeit verpflichtet wäre.
Schlagworte
TVÖD
FEIERTAG
ARBEITNEHMER
URLAUB
BAT
ARBEITSZEIT
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
INDUSTRIE
CHEMIE
VERSTÄNDNIS
SPRACHE
LITERATUR
DEUTSCHLAND
GEWERKSCHAFTEN