CareLit Fachartikel

Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 6 · S. 318 bis 321

Dokument
143466
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
318 bis 321
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der bei der Bekl. auf Grundlage des TVöD/BT-K bzw. TVöD-K als OP-Pfleger beschäftigte Kl. verlangt für die Jahre 2007 und 2008 Zusatzurlaub nach §27 TVöD-K für nächtlichen Bereitschaftsdienst. Nach § 27 Abs. 3. 1 TVöD-K steht je nach der Zahl der im Kalenderjahr geleisteten Nachtarbeitsstunden zwischen 1 und 4 Arbeitstagen Zusatzurlaub zu. Nach Abs. 3. 2 der Vorschrift werden hierfür nur die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit (§6) dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich geleisteten Nacht-arbeitsstunden berücksichtigt. Mit dem AriderungsTV Nr. 4 zum TVöD/BT-K wurde ab 2011 in Absatz 3. 4 ein gesonderter Anspruch…

Schlagworte

NACHTARBEIT BEREITSCHAFTSDIENST RICHTLINIE TVÖD RECHT ARBEITSZEIT KRANKENHÄUSER ARBEIT RECHTSPRECHUNG ES VERSTÄNDNIS HÖHE ARBEITSLEISTUNG SCHREIBEN Zeitschrift für Tarifrecht München