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Ausweitung der Nachtschichtarbeit auf weitere Arbeitnehmer - Ausnahme der unter Sonderkündigungsschutz stehenden Betriebsratsmitglieder BetrVG § 78; KSchG § 1 Abs. 2, § 2; CG Art.…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 5 · S. 279 bis 288

Dokument
143470
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
279 bis 288
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Ausweitung der Nachtschichtarbeit auch auf Arbeitnehmer/innen, die in allen Schichten eingesetzt werden können, ist in der Pflege gang und gäbe. Eine solche Änderung der Arbeitsbedingungen ist jedoch nicht im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitsgebers möglich, sondern stellt regelmäßig eine betriebsbedingte Änderungskündigung dar. Ebenso wie bei einer Kündigung, die keine Option auf Verbleib in der Einrichtung an anderer Stelle enthält, ist es auch bei einer Änderungskündigung möglich, sich gegen diese im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Das Ziel einer Änderungskündigungsschutzklage ist, den…

Schlagworte

ARBEITNEHMER MITARBEITER ENTSCHEIDUNG NACHTARBEIT KÜNDIGUNG URTEIL ES ARBEITSPLATZ SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS BESCHEINIGUNG RECHTSPRECHUNG VERSICHERUNG WAHRSCHEINLICHKEIT VERTRAUEN FREIHEIT