CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf Rentenerhöhung - Verletztenrente -Arbeitsunfall SGB VII § 57, § 58; RVO § 582; SCB VI §..43 Abs. 2 Satz, § 96a; SGB II § 8; SGB III § 138 Abs. 5 Nr. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 5 · S. 288 bis 298

Dokument
143471
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
288 bis 298
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall und somit durch die Berufsgenossenschaft zu entschädigendes Ereignis, erfolgt nach komplizierten und für den juristischen Laien kaum nachvollziehbaren Kausalitätskriterien. Neben dem Unfall ist somit eine weitere Voraussetzung für die Annahme eines versicherten Arbeitsunfalls die versicherte Tätigkeit einer Person. Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall sind häufig Fragen der Beweislast entscheidend, welche in vielen Fällen erst im Klageverfahren geklärt werden können.

Schlagworte

RENTE RENTENVERSICHERUNG GUTACHTEN FACHGEBIET URTEIL REHABILITATION DAUMEN ANGST ES ARBEIT ARBEITSPLATZ PATIENTEN KOPF TREPPENSTEIGEN WAHRNEHMUNG SEHEN