CareLit Fachartikel
Zur Unterbringung von schwerst dementen Bewohnern in Vierbettzimmern
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 5 · S. 320 bis 324
Dokument
143474
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller begehrt die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Anordnung des Antragsgegners vom 01. 12. 2011 sowie den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Ab-schluss des vorliegenden Rechtsstreits zu verpflichten, dem Antragsteller die Belegung der vier im Altenund Pflegeheim N. vorgehaltenen Mehrbettzimmer mit jeweils vier Personen zu gestatten.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
KRANKENZIMMER
ENTSCHEIDUNG
ERMÄCHTIGUNG
BEHÖRDE
WIRKUNG
Antragsteller
Anordnung
Begehrt
Aufschiebende
Seiner
Klage
Gegen
Antragsgegners
Antragsgegner
Einstweiligen