CareLit Fachartikel

Neuer Job - und was hat das mit meiner Rente zu tun?

Tempel, J.; · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2013 · Heft 6 · S. 20 bis 21

Dokument
143505
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover
Autor:innen
Tempel, J.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 86
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
0028-9795
DOI

Zusammenfassung

In einem Fall hatte ein Arzt nach seiner Befreiung von der Versicherungspflicht den Arbeitgeber gewechselt und war danach als Pharmaberater tätig. Das BSG legt hier die Befreiungsvorschrift sehr restriktiv aus: Die Befreiung ist beschränkt auf die jeweilige Beschäftigung bei einem konkreten Arbeitgeber. Für die neue Tätigkeit als Pharmaberater war der Arzt also nicht mehr befreit. Das BSG bejahte auch in allen weiteren Fällen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Schlagworte

RENTENVERSICHERUNG NIEDERSACHSEN RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER ASSISTENZARZT AUFNAHME PRAXIS BERUFE DEUTSCHLAND KONSENS Niedersächsisches Ärzteblatt Hannover