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Keine Bewerbung oder Vertrieb von „RESCUE -Spirituosen AMG Art. 2 I Nr. 1; UWG § 8 III Nr. 1, § 2 I Nr. 3

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 87 bis 98

Dokument
143511
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
87 bis 98
Erschienen: 2013-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerinnen machen gegen die Beklagte wettbewerbsrechtliche Unterlassung^*, Widerrufs-, Aus-kunftsund Schadensersatzansprüche geltend. Die Klägerin zu 1), die über keinen Intcrnetauftritt verfügt, ist ein deutsches Unternehmen, welches nach eigenen Angaben seit 1988 auf dem deutschen Markt Gcsundheitsproduktc, insbesondere Lebensmittel wie beispielsweise L-Garnitin-Kapseln, Omega-3-Fettsäurcn-Kapseln oder Q-10-Cocnzym-Kapseln, vertreibt. %Die Klägerin zu 2) ist ein am 9. 3. 2010 gegründetes britisches Unternehmen, welches nach eigenen Angaben unter der Domain „www. .. de Bach-Blüten-Präparatc als alkoholfrei…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL NAHRUNGSMITTEL WIRKUNG BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE AINS DEUTSCHLAND APOTHEKEN ZEIT BLÜTEN PFLANZEN BÄUME ZULASSUNG WERBUNG GESUNDHEIT