CareLit Fachartikel

Das Kreuz mit den Ausnahmefällen und die Krasneysche Relationstheorie im Behindertenund sozialen Entschädigungsrecht

Beraus, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 6 · S. 117 bis 118

Dokument
143520
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Beraus, A.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
117 bis 118
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

So beklagt sich beispielsweise ein Kriegsbeschädigter, der im Alter von 1 Jahr und 3 Monaten bei einem Fliegerangriff 1944 eine schwere Bein Schädigung (GdS 70) erlitt, dessen Mutter dabei starb und dessen Vater im Krieg gefallen ist, dass bei ihm ein zusätzlich schädigungsbedingtes Lendenwirbelsäulenund Hüftleiden mit jeweils einem GdS von 10 bei der Bildung des Ge-samt-GdS als Ausnahmefall unberücksichtigt blieb und die Krasneysche Relationstheorie keine Anwendung fand.

Schlagworte

BEHINDERUNG URTEIL BILDUNG ALTER AUFGABENSTELLUNG BEURTEILUNG BEIN MENSCHEN GESUNDHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT LEBEN NATUR RECHTSPRECHUNG HÜFTGELENK WIRBELSÄULE KNOCHEN