CareLit Fachartikel

RICHTLINIE ZUR HEILKUNDEÜBERTRAGUNG RECHTLICH EINDEUTIG?

Boßler, B.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 7 · S. 710 bis 713

Dokument
143534
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Boßler, B.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
710 bis 713
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Rechtsrat. Im Gutachten „Kooperation und Verantwortung hat sich der Sachverständigenrat „Gesundheit 2007 für eine Kompetenzerweiterung der Gesundheitsberufe ausgesprochen. Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 wurden deshalb Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V aufgenommen, die den Altenund Krankenpflegekräften Kompetenzerweiterungen ermöglichen sollen. Die damit verbundenen Rechtsprobleme werden nachfolgend erörtert.

Schlagworte

HAFTUNGSRECHT TELEFON ZUSAMMENARBEIT WEITERBILDUNG AUSLAND KOSTEN GESUNDHEIT GESUNDHEITSWESEN THERAPIE GEBURTSHILFE ROLLE PATIENTEN GESUNDHEITSVERSORGUNG GESCHICHTE KRANKENPFLEGE ZEIT