CareLit Fachartikel
RICHTLINIE ZUR HEILKUNDEÜBERTRAGUNG RECHTLICH EINDEUTIG?
Boßler, B.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 7 · S. 710 bis 713
Dokument
143534
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsrat. Im Gutachten „Kooperation und Verantwortung hat sich der Sachverständigenrat „Gesundheit 2007 für eine Kompetenzerweiterung der Gesundheitsberufe ausgesprochen. Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 wurden deshalb Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V aufgenommen, die den Altenund Krankenpflegekräften Kompetenzerweiterungen ermöglichen sollen. Die damit verbundenen Rechtsprobleme werden nachfolgend erörtert.
Schlagworte
HAFTUNGSRECHT
TELEFON
ZUSAMMENARBEIT
WEITERBILDUNG
AUSLAND
KOSTEN
GESUNDHEIT
GESUNDHEITSWESEN
THERAPIE
GEBURTSHILFE
ROLLE
PATIENTEN
GESUNDHEITSVERSORGUNG
GESCHICHTE
KRANKENPFLEGE
ZEIT