CareLit Fachartikel
Neu ist der Begriff unmittelbar persönliches Wohnumfeld
Dickmann, F.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 7 · S. 10
Dokument
143538
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2010 gilt in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG). Zu den Regelungsbereichen, die die baulichen Standards, die Eignung der Leitungskräfte und Beschäftigten einschließlich der Festlegung einer Fachkraftquote betreffen, ist nun eine Durchführungsverordnung in Kraft getreten.
Schlagworte
KRANKENZIMMER
RHEINLAND-PFALZ
TÄTIGKEIT
AUSBILDUNG
BEHÖRDE
BETREUTES WOHNEN
Januar
Landesgesetz
Wohnformen
Teilhabe
Regelungsbereichen
Baulichen
Standards
Eignung
Leitungskräfte
Beschäftigten