Krankenkassen haben Recht auf Einsicht in Pflegedokumentation
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 7 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits in einem früheren Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass im Fall der Einwilligung des Bewohners in die Einsichtnahme durch die Kasse die Verschwiegenheitspflicht des Heimträgers der Herausgabe der Dokumentation an die Kasse nicht entgegenstehe. Nun hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, wann eine mutmaßliche Einwilligung eines verstorbenen Bewohners angenommen werden kann. Er entwickelte hierzu die folgenden Grundsätze: Grundsätzlich reiche die Pflicht des Heimträgers zur Verschwiegenheit auch über den Tod des Betroffenen hinaus. Anhand des konkreten Einzelfalls müsse sodann er…