Pflegelandschaft bleibt zerklüftet
Tybussek, K.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 7 · S. 36 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Obwohl nahezu alle Bundesländer Handlungsbedarf haben, da ihre geltenden Regelungen beziehungsweise Verordnungen nicht die neuen Vorgaben des Bundessozialgerichts und der durch die Neufassung des § 82 SGB XT geänderten Gesetzeslage entsprechen, sind bislang erst vier Bundesländer aktiv geworden und haben Entwürfe vorgelegt, einige andere schreiben gerade an Entwürfen. Lediglich Baden-Württemberg hat keinen Handlungsdruck, in Hessen und Niedersachsen ist nicht viel zu ändern, hier besteht Handlungsbedarf nur im Hinblick auf die geforderte Befristung der Zustimmung zur Berechnung der Investitions-Kostenbeträge.