CareLit Fachartikel
Zusatzurlaub für Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 7 · S. 178 bis 179
Dokument
143650
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Nichtberücksichtigung von Belastungsausgleichen in Form von Zusatzurlaub oder Entgeltzuschlägen für nächtlichen Bereitschaftsdienst bei dem tarifvertraglich geregelten Ausgleich für Nachtarbeit (§ 27 Abs. 3.1 TVöü-K) verstößt gegen § 6 Abs. 5 ArbZG.
Schlagworte
NACHTARBEIT
SCHICHTARBEIT
TVÖD
BEREITSCHAFTSDIENST
ENTSCHEIDUNG
VEREINIGUNG
Zusatzurlaub
Nichtberücksichtigung
Belastungsausgleichen
Entgeltzuschlägen
Nächtlichen
Tarifvertraglich
Geregelten
Ausgleich
Tvöü-K
Verstößt