CareLit Fachartikel

Nachtwache durch „Honorarkräfte

Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 7 · S. 180 bis 182

Dokument
143651
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
180 bis 182
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein, der in Krankenhäusern, eigenen Alteneinrichtungen und auf anderen Arbeitsfeldern weit über 1000 Mitarbeitende, hauptsächlich in der Kranken-, Altenund Familienpflege, beschäftigt. Unter anderem betreibt er ein Altenpflegeheim mit 56 Pflegeplätzen, das zuvor von dem Evangelischen Hausund Landschwesternschaft e. V. (im Folgenden: L-e. V. ) betrieben wurde. Der Kläger ist dessen Rechtsnachfolger. Mit dem Altenpflegeheim war im streitigen Zeitraum ein Versorgungsvertrag nach § 73 Abs. 3 SGB XI abgeschlossen.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ALTENPFLEGEHEIM ARBEITGEBER RECHT PFLEGEVERSICHERUNG KRANKENVERSICHERUNG HÖHE FAMILIENPFLEGE BEURTEILUNG ARBEITSFÖRDERUNG PERSONEN ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ZEIT ARBEITSLEISTUNG ZULASSUNG