CareLit Fachartikel
Nachtwache durch „Honorarkräfte
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 7 · S. 180 bis 182
Dokument
143651
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein, der in Krankenhäusern, eigenen Alteneinrichtungen und auf anderen Arbeitsfeldern weit über 1000 Mitarbeitende, hauptsächlich in der Kranken-, Altenund Familienpflege, beschäftigt. Unter anderem betreibt er ein Altenpflegeheim mit 56 Pflegeplätzen, das zuvor von dem Evangelischen Hausund Landschwesternschaft e. V. (im Folgenden: L-e. V. ) betrieben wurde. Der Kläger ist dessen Rechtsnachfolger. Mit dem Altenpflegeheim war im streitigen Zeitraum ein Versorgungsvertrag nach § 73 Abs. 3 SGB XI abgeschlossen.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ALTENPFLEGEHEIM
ARBEITGEBER
RECHT
PFLEGEVERSICHERUNG
KRANKENVERSICHERUNG
HÖHE
FAMILIENPFLEGE
BEURTEILUNG
ARBEITSFÖRDERUNG
PERSONEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
ZULASSUNG