Anspruch auf Gewährung eines mobilen Patientenlifters
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 7 · S. 182 bis 184
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Januar 2007 beantragte sie unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung und eines Kostenvoranschlags über 7397,04 Euro bei der beklagten Krankenkasse zunächst ein (nicht mobiles) Deckenliftersystem. Diese lehnte die Gewährung ab und wies den hiergegen gerichteten Widerspruch mit der Begründung zurück, bei einem fest zu installierenden Deckenfahrlifter handele es sich nicht um ein Hilfsmittel i.S.d. § 33 SGB V, das in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung falle. Während des Klageverfahrens hat die Klägerin bei der Krankenkasse und im Oktober 2009 bei dem beigeladenen Sozialhilfeträger die Gewä…