Der „Nahbereich - worauf es bei der Begründung zur Versorgung mit Mobilitätshilfen ankommt
Kamps, N.; · Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 7 · S. 200 bis 201
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) unterscheidet im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (vgl. § 33 SGB V) zwischen mittelbarem und unmittelbarem Behinderungsausgleich. Dies führt in bestimmten Fällen - insbesondere bei Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Therapierädern usw. - zu einer systemischen Unterversorgung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, die ihrerseits nur durch die Inanspruchnahme des eigenen Vermögens oder die Mittel eines weiteren Rehabilitationsträgers beseitigt werden kann. In der Regel wird auch der Träger der…