CareLit Fachartikel

Der „Nahbereich - worauf es bei der Begründung zur Versorgung mit Mobilitätshilfen ankommt

Kamps, N.; · Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 7 · S. 200 bis 201

Dokument
143659
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Kamps, N.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
200 bis 201
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) unterscheidet im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (vgl. § 33 SGB V) zwischen mittelbarem und unmittelbarem Behinderungsausgleich. Dies führt in bestimmten Fällen - insbesondere bei Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Therapierädern usw. - zu einer systemischen Unterversorgung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, die ihrerseits nur durch die Inanspruchnahme des eigenen Vermögens oder die Mittel eines weiteren Rehabilitationsträgers beseitigt werden kann. In der Regel wird auch der Träger der…

Schlagworte

BEHINDERUNG REHABILITATION BEDARFSPLANUNG PFLEGEHILFSMITTEL LEBEN ZIELBILDUNG RECHTSPRECHUNG EINKOMMEN LÄHMUNG FREIZEITAKTIVITÄTEN WOHNUNG GESUNDHEIT APOTHEKEN GANG KOMMUNIKATION WAHRNEHMUNG