CareLit Fachartikel
Zugang zu den DRG-Kalkulationsdaten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 7 · S. 723 bis 725
Dokument
143676
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Externe Dritte haben keinen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Zugang zu den vom InEK im Rahmen der Entwicklung des DRG-Systems erhobenen Strukturund Leistungsdaten sowie den patientenbezogenen Kostendaten der Krankenhäuser. Diese Daten unterliegen einer Vertraulichkeitspflicht im Sinne des § 3 Nr. 4 IFG, welche einen Zugang Dritter ausschließt.
Schlagworte
FALLPAUSCHALEN
URTEIL
BEHÖRDE
RECHT
INFORMATION
BERLIN
KRANKENHÄUSER
VERTRAULICHKEIT
NAMEN
ES
PRAXIS
DATENSÄTZE
RECHTSPRECHUNG
RECHNUNGSPRÜFUNG
Das Krankenhaus