CareLit Fachartikel

Zugang zu den DRG-Kalkulationsdaten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 7 · S. 723 bis 725

Dokument
143676
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 105
Seiten
723 bis 725
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Externe Dritte haben keinen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Zugang zu den vom InEK im Rahmen der Entwicklung des DRG-Systems erhobenen Strukturund Leistungsdaten sowie den patientenbezogenen Kostendaten der Krankenhäuser. Diese Daten unterliegen einer Vertraulichkeitspflicht im Sinne des § 3 Nr. 4 IFG, welche einen Zugang Dritter ausschließt.

Schlagworte

FALLPAUSCHALEN URTEIL BEHÖRDE RECHT INFORMATION BERLIN KRANKENHÄUSER VERTRAULICHKEIT NAMEN ES PRAXIS DATENSÄTZE RECHTSPRECHUNG RECHNUNGSPRÜFUNG Das Krankenhaus