Die Auffälligkeitsprüfung
Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 7 · S. 725 bis 727
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu den Anforderungen an die Begründung und damit den Prüfgrund hatte der Senat im Zusammenhang mit der Randnummer 28 des Urteils umfangreich ausgeführt, dass im konkreten Fall die Diagnose einer instabilen Angina Pectoris eine stationäre Behandlung rechtfertigen könne. Jedoch sei zu berücksichtigen, dass die Patientin nach einem zweitägigen Zwischenaufenthalt in einem anderen Krankenhaus nochmals im Haus der Klägerin aufgenommen und damit insgesamt 14 Tage stationär versorgt worden sei. Zusätzlicher Erläuterungsbedarf bestehe auch deshalb, weil der Abrechnung eine belegärztliche Versorgung zugrunde liege und übe…