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Rüdlin, M.; Josenhans, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 7 · S. 43 bis 45

Dokument
143693
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Rüdlin, M.; Josenhans, J.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 82
Seiten
43 bis 45
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser werden täglich mit einer Flut von Anfragen - insbesondere der Kostenträger überschüttet, bei denen es um die Weitergabe diverser Behandlungsuntertagen geht: OP-Berichte, Befunde, Bescheinigungen, Arztbriefe, aber auch die gesamte Krankenakte. Die Erfahrung zeigt, dass das Krankenhaus um eine eigene Prüfung der einzelnen Anfragen nicht umhinkommt, da die Anfragenden gelegentlich das geltende Recht nicht kennen oder nicht achten. Da eine unbefugte Offenbarung von Patientendaten ein Straftatbestand Jst, der zudem - einmal geschehen nicht rückgängig zu machen ist, ist große Sorgfalt geboten. Aber wem d…

Schlagworte

KRANKENHAUS MDK DATENSCHUTZ EINWILLIGUNG ANFORDERUNG LEISTUNGSABRECHNUNG PRAXIS PATIENTEN UNTERLAGEN KRANKENHÄUSER UNSICHERHEIT KRANKENUNTERLAGEN BEURTEILUNG TELEFON TELEFAX MENSCHEN