CareLit Fachartikel
Der Zusatznutzen ist belegt
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 6 · S. 1124 bis 1125
Dokument
143714
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bislang hat der G-BA seit Einführung des AMNOG 42 frühe Nutzenbewertungen durchgeführt (Stand: 6. Juni 2013). Sieben Arzneimitteln wurde dabei ein beträchtlicher, 14 weiteren ein geringer Zusatznutzen zugesprochen. Acht Arzneimittel hatten dem G-BA zufolge keinen Zusatznutzen, zwei weitere ohne Zusatznutzen wurden direkt einer Festbetragsgruppe mit vergleichbaren Wirkstoffen zugeordnet. Bei vieren war ein Zusatznutzen nicht quantifizierbar, und bei sieben waren die Nachweise unvollständig.
Schlagworte
NEBENWIRKUNGEN
POLITIK
VERGLEICH
SOZIALPOLITIK
BERLIN
ARZNEIMITTEL
ES
REGIERUNG
LEBENSQUALITÄT
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RIVAROXABAN
LIRAGLUTID
AMIFAMPRIDIN
DRONEDARON