CareLit Fachartikel

Der Zusatznutzen ist belegt

Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 6 · S. 1124 bis 1125

Dokument
143714
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
1124 bis 1125
Erschienen: 2013-06-28 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Bislang hat der G-BA seit Einführung des AMNOG 42 frühe Nutzenbewertungen durchgeführt (Stand: 6. Juni 2013). Sieben Arzneimitteln wurde dabei ein beträchtlicher, 14 weiteren ein geringer Zusatznutzen zugesprochen. Acht Arzneimittel hatten dem G-BA zufolge keinen Zusatznutzen, zwei weitere ohne Zusatznutzen wurden direkt einer Festbetragsgruppe mit vergleichbaren Wirkstoffen zugeordnet. Bei vieren war ein Zusatznutzen nicht quantifizierbar, und bei sieben waren die Nachweise unvollständig.

Schlagworte

NEBENWIRKUNGEN POLITIK VERGLEICH SOZIALPOLITIK BERLIN ARZNEIMITTEL ES REGIERUNG LEBENSQUALITÄT PATIENTEN DEUTSCHLAND DENOSUMAB RIVAROXABAN LIRAGLUTID AMIFAMPRIDIN DRONEDARON