CareLit Fachartikel

Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler/innen Urteil des Arbeitsgerichts Hanau

Klie, T. · Altenpflege, Hannover · 1986 · Heft 7 · S. 409 bis 414

Dokument
14374
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 7 / 1986
Jahrgang 11
Seiten
409 bis 414
Erschienen: 1986-07-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Auf Ausbildungsverhältnisse für den Altenpflegeberuf findet das BBiG Anwendung, wenn der praktisch-betriebliche Teil der Ausbildung gegenüber dem schulischen Teil überwiegt. Folglich hat in diesem Falle der / die Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Vereinbarungen über die Zahlung von Lehrgangsgebüren (Schulgeld) durch den Auszubildenden sind dann unzulässig.

Schlagworte

PRAXIS-THEORIE-VERGLEICH VERGUETUNG AUSBILDUNG LEHRPLANGESTALTUNG UNTERRICHT ZEIT HÖHE WISSENSCHAFT BERUFSAUSBILDUNG SCHULEN ALTENPFLEGE HYGIENE DRAINAGE PATIENTEN TELEFON HAND