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Die Arbeitszeit beginnt in der Umkleide - meistens

Daneke, S.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2013 · Heft 7 · S. 251 bis 253

Dokument
143753
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Daneke, S.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 32
Seiten
251 bis 253
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung an, muss er den Mitarbeitern die Zeit für das Umkleiden und für Wege von der Umkleide zum Arbeitsplatz als Arbeitszeit bezahlen, so das Bundesarbeitsgericht. Im konkreten Fall geht es um eine OP-Schwester im Landesdienst, die Urteilsbegründung ist jedoch auf andere Träger in der Krankensowie Altenpflege übertragbar.

Schlagworte

MITARBEITER ARBEITSZEIT URTEIL ARBEITGEBER ZEIT BERUFSKLEIDUNG TRAGEN KLEIDUNG ARBEITSPLATZ ALTENPFLEGE DESINFEKTION SCHUTZKLEIDUNG KRANKHEIT KRANKENPFLEGE SCHREIBEN GANG