CareLit Fachartikel
Die Arbeitszeit beginnt in der Umkleide - meistens
Daneke, S.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2013 · Heft 7 · S. 251 bis 253
Dokument
143753
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung an, muss er den Mitarbeitern die Zeit für das Umkleiden und für Wege von der Umkleide zum Arbeitsplatz als Arbeitszeit bezahlen, so das Bundesarbeitsgericht. Im konkreten Fall geht es um eine OP-Schwester im Landesdienst, die Urteilsbegründung ist jedoch auf andere Träger in der Krankensowie Altenpflege übertragbar.
Schlagworte
MITARBEITER
ARBEITSZEIT
URTEIL
ARBEITGEBER
ZEIT
BERUFSKLEIDUNG
TRAGEN
KLEIDUNG
ARBEITSPLATZ
ALTENPFLEGE
DESINFEKTION
SCHUTZKLEIDUNG
KRANKHEIT
KRANKENPFLEGE
SCHREIBEN
GANG