CareLit Fachartikel
Wer Eigner des Spitals ist, ist weniger wichtig als eine klare Eignerstrategie
Oggler, W.; · Competence, Zürich · 2013 · Heft 7 · S. 10 bis 11
Dokument
143880
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die letzte von H+ verfügbare Übersicht1 bringt es an den Tag: Viele Kantone haben im Vorfeld der Einführung der neuen Spitalfinanzierung die Rechtsformen bei öffentlichen Spitälern überdacht. Seither haben weitere Verselbstständigungen, zum Beispiel in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, stattgefunden. Analysiert man die einzelnen Rechtsformen detaillierter, lässt sich feststellen, dass die Unterschiede innerhalb der gewählten Rechtsform gross sein können. Davon ausgehend lassen sich folgende Thesen formulieren.
Schlagworte
RECHTSFORM
MEDIZIN
SCHWEIZ
KRANKENHAUS
UNTERNEHMEN
REHABILITATION
INVESTITIONEN
MENSCHEN
PATIENTEN
ZIELE
FÜHRUNG
MULTIMORBIDITÄT
PSYCHIATRIE
BETTEN
TRIAGE
DRUCK