CareLit Fachartikel

Wer Eigner des Spitals ist, ist weniger wichtig als eine klare Eignerstrategie

Oggler, W.; · Competence, Zürich · 2013 · Heft 7 · S. 10 bis 11

Dokument
143880
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Oggler, W.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 77
Seiten
10 bis 11
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Die letzte von H+ verfügbare Übersicht1 bringt es an den Tag: Viele Kantone haben im Vorfeld der Einführung der neuen Spitalfinanzierung die Rechtsformen bei öffentlichen Spitälern überdacht. Seither haben weitere Verselbstständigungen, zum Beispiel in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, stattgefunden. Analysiert man die einzelnen Rechtsformen detaillierter, lässt sich feststellen, dass die Unterschiede innerhalb der gewählten Rechtsform gross sein können. Davon ausgehend lassen sich folgende Thesen formulieren.

Schlagworte

RECHTSFORM MEDIZIN SCHWEIZ KRANKENHAUS UNTERNEHMEN REHABILITATION INVESTITIONEN MENSCHEN PATIENTEN ZIELE FÜHRUNG MULTIMORBIDITÄT PSYCHIATRIE BETTEN TRIAGE DRUCK