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Prüfliste für Praxisnetze

Arnold, M.; Krämer, K.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 6 · S. 14 bis 15

Dokument
143927
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Arnold, M.; Krämer, K.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
14 bis 15
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Das Versorgungsstrukturgesetz ermögliche es, ärztliche Praxisnetze im Rahmen der Honorarverteilung finanziell zu fördern. Das Gesetz sieht gesonderte Vergütungsregelungen vor. Das Geld soll aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung kommen. Zusätzliche Honorartöpfe soll es also nicht geben. Die morbiditäts-bedingte Gesamtvergütung ist der Hauptteil der Gesamtvergütung, die die gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen. Die Höhe richtet sich nach dem vorhersehbaren Behandlungsbedarf. Zur Gesamtvergütung zählen auch die Ein…

Schlagworte

GESETZ GESUNDHEIT KOMMUNIKATION NIEDERSACHSEN QUALITÄTSZIRKEL ANERKENNUNG HÖHE KATASTROPHEN PRAXIS VERTRÄGE KRANKENPFLEGE INFORMATIONSMANAGEMENT BERUFSAUSÜBUNG EFFIZIENZ PATIENTEN AKKREDITIERUNG