CareLit Fachartikel
Patientenrechtsgesetz - Gesetzestext
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 5 · S. 83 bis 84
Dokument
143940
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
Schlagworte
THERAPIE
EINWILLIGUNG
PATIENT
VORSCHRIFTEN
GESUNDHEIT
INFORMATION
PATIENTEN
LEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
EIGNUNG
UNTERLAGEN
VERSTÄNDNIS
DOKUMENTATION
WAHRNEHMUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
WAHRSCHEINLICHKEIT