Werbung mit Kundenauszeichnungen im Internet § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG; § 8 Abs. 3 Nr. 2, 4 UWG; §§3,4 Nr. 11 UWG
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 5 · S. 99 bis 104
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die e. Ltd. versendet an die Kunden ihrer Auftraggeber, zu denen auch die Beklagte gehört, nach Durchführung des Geschäfts oder der Behandlung eine E-Mail mit einem Bewertungslink. Daneben können Kunden ihre Bewertung auch direkt an die E-Mailadresse der e. Ltd. senden. Positive Anbieterbewertungen, also solche mit vier oder fünf Sternen, werden sofort freigeschaltet, neutrale und negative werden zunächst einer intensiven Prüfung unterzogen, die zur Löschung der Bewertung führen können; beispielsweise im Falle rechtswidriger oder anstößiger Inhalte. Ansonsten wird das Unternehmen über die negative Bewertung bena…