CareLit Fachartikel

Ermittlungsbefugnisse von Ärztekammern

Scholz, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 6 · S. 81 bis 87

Dokument
143964
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Scholz, K.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 3
Seiten
81 bis 87
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Im Nachgang zur Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen des BGH, wonach Vertragsärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen sind, ist in den Blickpunkt geraten, inwieweit das ärztliche Berufsrecht in der Lage ist, unlautere Absprachen von Ärzten mit der pharmazeutischen Industrie zu unterbinden. Für die Ärztekammern wurden zeitweise Befugnisse wie die Möglichkeiten, Praxisräume zu durchsuchen oder Unterlagen zu beschlagnahmen, eingefordert, die grundsätzlich nur den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zustehen. Der nachfolgende Beitrag will die bestehenden Ermittlungsbefugnisse aufzeigen…

Schlagworte

AUFGABENSTELLUNG BERUFSAUFSICHT ENTSCHEIDUNG VEREINIGUNG WAHRNEHMUNG RECHT INDUSTRIE UNTERLAGEN RECHTSPRECHUNG BERUFSAUSÜBUNG ES HEILBERUFE ZULASSUNG DEUTSCHLAND VERHALTEN PERSONEN