Ermittlungsbefugnisse von Ärztekammern
Scholz, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 6 · S. 81 bis 87
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Nachgang zur Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen des BGH, wonach Vertragsärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen sind, ist in den Blickpunkt geraten, inwieweit das ärztliche Berufsrecht in der Lage ist, unlautere Absprachen von Ärzten mit der pharmazeutischen Industrie zu unterbinden. Für die Ärztekammern wurden zeitweise Befugnisse wie die Möglichkeiten, Praxisräume zu durchsuchen oder Unterlagen zu beschlagnahmen, eingefordert, die grundsätzlich nur den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zustehen. Der nachfolgende Beitrag will die bestehenden Ermittlungsbefugnisse aufzeigen…