CareLit Fachartikel

Der Umgang mit den Nachlassgegenstän den nach dem Tod des Heimbewohners

Englert, M.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 6 · S. 331 bis 335

Dokument
144018
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Englert, M.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
331 bis 335
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Wenn ein Heimbewohner stirbt, sind im besten Falle Erben vorhanden und auch dem Heimträger bekannt. Schwieriger wird die Räumung des Heimzimmers, wenn die Erbsituation unklar ist. Im schlimmsten Falle sind überhaupt keine Erben vorhanden. Allen Varianten ist allerdings gemein, dass eine sogenannte »Kalt«-Räumung nach dem Tode des Heimbewohners nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht möglich ist. Eine solche Vorgehensweise kann Schadensersatzansprüche der Erben nach sich ziehen. Im Übrigen besteht auch ein Konfliktpotential zwischen der Trauerarbeit der Angehörigen einerseits und der betriebswirtscha…

Schlagworte

ENTSORGUNG HEIMBEWOHNER TOD HEIMVERTRAG KOSTEN URTEIL PRAXIS RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG WOHNUNG SELBSTHILFE EIGENTUM MÜLL ES PERSONEN ZEIT