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Diskriminierung bei der Bewerbung wegen fehlender ReligionszugehörigkeitAGC § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 2; GG Art. 140; WRVArt. 137 Abs. 3

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 6 · S. 358 bis 366

Dokument
144022
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
358 bis 366
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1985 den Kirchen das Recht zugebilligt, Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis zu regeln. Wer also einen kirchlichen Arbeitgeber hat, muss sich dessen religiösen Grundsätzen beugen, sonst drohen arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Kündigung.

Schlagworte

KIRCHE DISKRIMINIERUNG BEWERBUNG TÄTIGKEIT EINRICHTUNG ENTSCHÄDIGUNG ZEIT ARBEIT PERSONEN VERHALTEN INTERNET KRANKENPFLEGE PATIENTEN FORTBILDUNG EINKOMMEN HÖHE