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Zum Anspruch auf Erhöhung der Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall SGBVII§ 56Abs. 1 Satz 3undAbs. 2Satz 2undSatz 3,§62Abs. 1 Satz lundAbs. 2Sa…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 6 · S. 372 bis 378

Dokument
144024
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
372 bis 378
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Streitgegenstand ist ein Bescheid der Beklagten mit dem diese unter Bezugnahme auf einen ursprünglichen Verwaltungsakt eine gestaffelte Erhöhung der Rente vorgenommen hat. Für den hier streitigen Zeitraum ab 01.11.2006 hat sie eine Erhöhung der MdE auf 35% für die Zeit vom 01.11.2006 bis 31.12.2006 und auf 30% für die Zeit ab 01.01.2007 vorgenommen. Nach Auffassung der Klägerin ist die Beklagte jedoch verpflichtet, ihr mit Wirkung vom 01.11.2006 aufgrund des Arbeitsunfalls vom 22.04.1996 eine Rente auf unbestimmte Zeit nach einer MdE um 40 % statt 30 % zu gewähren.

Schlagworte

RENTE KNIEGELENK ZEIT GUTACHTEN FACHLITERATUR KRANKENSCHWESTER ARBEIT ES OSTEOTOMIE BEIN ATROPHIE CHIRURGEN TRAGEN SCHULTER FAMILIE WIRBELSÄULE