CareLit Fachartikel

Rechtliche Einstufung von Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen -ein Update

Jäkel, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 261 bis 269

Dokument
144039
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Jäkel, C.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
261 bis 269
Erschienen: 2013-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Händedcsinfektionsmittel zur Anwendung im Gesundheitswesen werden in Deutschland seit jeher als Arzneimittel eingestuft. Vor der Anpassung der Arzneimitteldefinition durch die 15. AMG-Novelle1 ergab sich dies aus § 2 Abs. 1 Nr. 4 AMG a.R Danach waren Arzneimittel u.a. Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt waren, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen. Aber auch nach der Angleichung der deutschen an die europäische Arzneimitteldefinition durch die 15. AMG-Novelle bli…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG DESINFEKTIONSMITTEL GESUNDHEITSWESEN RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE DEUTSCHLAND PARASITEN HAND MENSCHEN TIER WISSENSCHAFT PRAXIS KOSMETIKA WUNDHEILUNG HEPATITIS