Rechtliche Einstufung von Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen -ein Update
Jäkel, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 261 bis 269
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Händedcsinfektionsmittel zur Anwendung im Gesundheitswesen werden in Deutschland seit jeher als Arzneimittel eingestuft. Vor der Anpassung der Arzneimitteldefinition durch die 15. AMG-Novelle1 ergab sich dies aus § 2 Abs. 1 Nr. 4 AMG a.R Danach waren Arzneimittel u.a. Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt waren, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen. Aber auch nach der Angleichung der deutschen an die europäische Arzneimitteldefinition durch die 15. AMG-Novelle bli…