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Werbeverbot des § 11 I 1 Nr. 2 HWG -„belegte Wirksamkeit UWG § 4 Nr. 11; HWG § 11 I 1 Nr. 2

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 277 bis 280

Dokument
144041
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
277 bis 280
Erschienen: 2013-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien bieten - die Antragstellerin unter der Bezeichnung, ,D. , die Antragsgegnerin unter der Bezeichnung „S. , Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Glu-cosaminhemisulfat zur Linderung von Symptomen leichter bis mittelschwerer Arthrose des Kniegelenks an. Die Antragsgegnerin bewarb ihr Präparat in ihrem für jedermann einsehbaren Internetauftritt mit der Angabc „belegte Wirksamkeit 1), wobei sich in der zugehörigen Fußnote die Erläuterung „Y. et al. : (es folgt Hinweis auf Fundstelle im Originalurteil) fand. Die im Jahr 2001 in der Zeitschrift „N erschienene Studie über die Langzeitwirkungen von Glucosamin…

Schlagworte

STUDIE BUNDESGERICHTSHOF MARKETING RICHTLINIE ARZNEIMITTEL THERAPIE SPRACHE WERBUNG DEUTSCHLAND SELBSTMEDIKATION INTERNET RECHTSPRECHUNG HAND EIGNUNG ARZNEIMITTELVERBRAUCH PRAXIS