Werbeverbot des § 11 I 1 Nr. 2 HWG -„belegte Wirksamkeit UWG § 4 Nr. 11; HWG § 11 I 1 Nr. 2
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 277 bis 280
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien bieten - die Antragstellerin unter der Bezeichnung, ,D. , die Antragsgegnerin unter der Bezeichnung „S. , Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Glu-cosaminhemisulfat zur Linderung von Symptomen leichter bis mittelschwerer Arthrose des Kniegelenks an. Die Antragsgegnerin bewarb ihr Präparat in ihrem für jedermann einsehbaren Internetauftritt mit der Angabc „belegte Wirksamkeit 1), wobei sich in der zugehörigen Fußnote die Erläuterung „Y. et al. : (es folgt Hinweis auf Fundstelle im Originalurteil) fand. Die im Jahr 2001 in der Zeitschrift „N erschienene Studie über die Langzeitwirkungen von Glucosamin…