Der Vertrieb von Nikotindepots zur Verwendung mit elektronischen Zigaretten über eine Internetplattform stellt keinen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften dar
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 280 bis 285
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger wehrt sich gegen ein Verbot, Nikotindepots zur Verwendung mit elektronischen Zigaretten über sein Intcrnetportal zu vertreiben. Hierbei handelt es sich um ein Produkt, mit dem das Rauchen von Zigaretten simuliert werden soll. Anders als bei herkömmlichen Zigaretten fehlt es aber an einem Verbrennungsvorgang, stattdessen wird eine in sogenannten Depots enthaltene Flüssigkeit (Liquid) verdampft und inhaliert. Aussehen und Handhabung der elektronischen Zigarette sind gewöhnlichen Zigaretten mehr oder weniger nachempfunden; der inhalierte Dampf ähnelt in Konsistenz und sensorischcr Wirkung dem Tabakrauch.…