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Der Vertrieb von Nikotindepots zur Verwendung mit elektronischen Zigaretten über eine Internetplattform stellt keinen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften dar

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 280 bis 285

Dokument
144042
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
280 bis 285
Erschienen: 2013-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger wehrt sich gegen ein Verbot, Nikotindepots zur Verwendung mit elektronischen Zigaretten über sein Intcrnetportal zu vertreiben. Hierbei handelt es sich um ein Produkt, mit dem das Rauchen von Zigaretten simuliert werden soll. Anders als bei herkömmlichen Zigaretten fehlt es aber an einem Verbrennungsvorgang, stattdessen wird eine in sogenannten Depots enthaltene Flüssigkeit (Liquid) verdampft und inhaliert. Aussehen und Handhabung der elektronischen Zigarette sind gewöhnlichen Zigaretten mehr oder weniger nachempfunden; der inhalierte Dampf ähnelt in Konsistenz und sensorischcr Wirkung dem Tabakrauch.…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE AUFNAHME URTEIL RAUCHEN DAMPF ZULASSUNG SCHREIBEN INTERNET HÖHE ES NERVENSYSTEM STOFFWECHSEL ATEMFREQUENZ