Zum Erholungsurlaub für Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes - eine vergleichende Betrachtung
Conze, P.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 7 · S. 363 bis 371
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im öffentlichen Dienst gibt es Beamte und Tarifbeschäftigte1, die vielfach eng zusammenarbeiten und oft dieselben Aufgaben wahrnehmen. Ungeachtet statusbedingter Unterschiede sind deshalb vergleichbare Regelungen unumgänglich, so auch zum Anspruch auf Erholungsurlaub, der Beamten wie Tarifbeschäftigten gleichermaßen zusteht. Im Folgenden werden die Regelungen - unter Einbeziehung aktueller Urteile des EuGH, des BAG und des BVerwG -praxisbezogen gegenübergestellt. Nachdem manches derzeit noch im Fluss ist, sei darauf hingewiesen, dass auf den Rechtsstand Anfang Juni 2013 abgestellt ist.