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Zum Erholungsurlaub für Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes - eine vergleichende Betrachtung

Conze, P.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 7 · S. 363 bis 371

Dokument
144055
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Conze, P.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
363 bis 371
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Im öffentlichen Dienst gibt es Beamte und Tarifbeschäftigte1, die vielfach eng zusammenarbeiten und oft dieselben Aufgaben wahrnehmen. Ungeachtet statusbedingter Unterschiede sind deshalb vergleichbare Regelungen unumgänglich, so auch zum Anspruch auf Erholungsurlaub, der Beamten wie Tarifbeschäftigten gleichermaßen zusteht. Im Folgenden werden die Regelungen - unter Einbeziehung aktueller Urteile des EuGH, des BAG und des BVerwG -praxisbezogen gegenübergestellt. Nachdem manches derzeit noch im Fluss ist, sei darauf hingewiesen, dass auf den Rechtsstand Anfang Juni 2013 abgestellt ist.

Schlagworte

URLAUB TVÖD BAYERN BERLIN ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITSZEIT ZEIT ES ARBEITSVERHÄLTNIS RICHTLINIE BESCHEINIGUNG PRAXIS KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG FREIHEIT ELTERN