Die Haftung des Arztes für fehlerhafte Arzneimitteltherapien
Reus, K.; Böhm, C.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 45 bis 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arzt haftet seinem Patienten, wenn der Arzt ihm im Rahmen der Behandlung schuldhaft Schaden zufügt, insbesondere wenn der Arzt einen Behandlungsfehler begeht, der für den Schaden des Patienten ursächlich ist. Im Falle der Haftung können dem Patienten gegen den Arzt sowohl vertragliche Ansprüche aus einem sog. Behandlungsvertrag als auch deliktische Ansprüche (gemäß §§823 ff. BGB) zustehen. Die Fehlerquellen sind vielfaltig: Der Arzt kann bereits eine unzutreffende Diagnose stellen bzw. ein Leiden gar nicht erst erkennen, er kann gebotene Behandlungsmaßnahmen unterlassen oder auch die gebotene Behandlung fehl…