CareLit Fachartikel

Die Haftung des Arztes für fehlerhafte Arzneimitteltherapien

Reus, K.; Böhm, C.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 45 bis 49

Dokument
144062
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Reus, K.; Böhm, C.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 21
Seiten
45 bis 49
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Ein Arzt haftet seinem Patienten, wenn der Arzt ihm im Rahmen der Behandlung schuldhaft Schaden zufügt, insbesondere wenn der Arzt einen Behandlungsfehler begeht, der für den Schaden des Patienten ursächlich ist. Im Falle der Haftung können dem Patienten gegen den Arzt sowohl vertragliche Ansprüche aus einem sog. Behandlungsvertrag als auch deliktische Ansprüche (gemäß §§823 ff. BGB) zustehen. Die Fehlerquellen sind vielfaltig: Der Arzt kann bereits eine unzutreffende Diagnose stellen bzw. ein Leiden gar nicht erst erkennen, er kann gebotene Behandlungsmaßnahmen unterlassen oder auch die gebotene Behandlung fehl…

Schlagworte

THERAPIE BEHANDLUNGSFEHLER ARZNEIMITTEL PATIENT RECHTSPRECHUNG WISSENSCHAFT PATIENTEN PRAXIS BUNDESREGIERUNG GESUNDHEIT LEITLINIEN MEDIZIN ARZNEIMITTELTHERAPIE FORSCHUNG BEURTEILUNG DOKUMENTATION