CareLit Fachartikel
Neuverblisterung für 160 km entferntes Altersheim — Österreichisches Apothekenkrecht
Hütthaler-Brandauer, R. E.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 55 bis 56
Dokument
144064
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ansicht, die vom Betreiber eines Altenoder Pflegeheimes organisierte Abholung von Arzneimitteln in einer nicht im räumlichen Nahebereich liegenden Apotheke sei apothekenrechtlich zulässig, wenn der Apotheker seine Beratungspflichten erfülle (§ 10a ABO 2005) und dringend benötigte Arzneimittel kurzfristig in seiner Offizin zur Verfügung stelle (§11 Abs 2 ABO 2005), ist aus lauterkeitsrechtlicher Sicht vertretbar. (Österreichischer Oberster Gerichtshof, 4 Ob 158/12gvom 18. 10. 2012)
Schlagworte
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
APOTHEKER
ANFORDERUNG
BERATUNG
HEIMBEWOHNER
BERUFSAUSÜBUNG
GESUNDHEIT
BEVÖLKERUNG
PATIENTEN
ZEIT
APOTHEKEN
PFLEGEHEIME
SENIORENZENTREN
VERHALTEN
RECHTSPRECHUNG