CareLit Fachartikel

„Compliance kein Grund PKH für Schmerzensgeldklage wegen Nichtaufnahme in Warteliste für Herztransplantation zu verweigern

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 57 bis 61

Dokument
144065
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 21
Seiten
57 bis 61
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Einem herzkranken Patienten, dem ein Krankenhaus die Aufnahme in die Warteliste für die Organvermittlung zur Herztransplantation wegen fehlender deutscher Sprachkenntnisse verweigert hatte, wurde grundrechtswidrig unter Anwendung des Merkmals der „Compliance in der entsprechenden Richtlinie der Bundesärztekammer Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage gegen das Krankenhaus versagt. Dieses habe den Anspruch des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit verletzt, weil es schwierige und bislang ungeklärte Rechtsfragen (Anwendbarkeit des ,,Compliance-Merkmals) im Prozess-kostenhilfeverfahren entschieden h…

Schlagworte

COMPLIANCE AUFNAHME RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE VERLETZUNG ENTSCHEIDUNG HERZTRANSPLANTATION PATIENTEN SICHERHEIT SPRACHE ES VERSTÄNDNIS LUNGENTRANSPLANTATION DEUTSCHLAND LITERATUR THERAPIE