„Compliance kein Grund PKH für Schmerzensgeldklage wegen Nichtaufnahme in Warteliste für Herztransplantation zu verweigern
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 57 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einem herzkranken Patienten, dem ein Krankenhaus die Aufnahme in die Warteliste für die Organvermittlung zur Herztransplantation wegen fehlender deutscher Sprachkenntnisse verweigert hatte, wurde grundrechtswidrig unter Anwendung des Merkmals der „Compliance in der entsprechenden Richtlinie der Bundesärztekammer Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage gegen das Krankenhaus versagt. Dieses habe den Anspruch des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit verletzt, weil es schwierige und bislang ungeklärte Rechtsfragen (Anwendbarkeit des ,,Compliance-Merkmals) im Prozess-kostenhilfeverfahren entschieden h…