Patientenaufklärung
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 62 bis 65
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin befand sich bei ihrer Ärztin Dr. med. R. , Fachärztin für Orthopädie, wegen Rückenschmerzen in Behandlung. In der Patientendokumentation heißt es unter dem 11. Juni 2007 u. a. : „ausführliche Erörterung von Diagnose und Therapie - zunächst konservativ, da Schmerzüberverlagerung an der Hüfte durch radikuläre Symptomatik bei BSS L5/S1. Unter dem 10. Juli 2007 wurde in der Dokumentation u. a. vermerkt: „bittet um Einweisung und Unterlagen für Hüft-OP. Die Klägerin wandte sich nach eigenen Recherchen an die Beklagte zu 1); am 12. September 2007 wurde die Klägerin dann von ihrer Ärztin in die Klinik der…