Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament steht Behindertentestament nach dem Tod des Erstversterbenden entgegen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 74 bis 80
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Eltern in einer gemeinschaftlich errichteten letztwilligen Verfügung ihre Kinder gleichmäßig als Schlusserben eingesetzt haben ohne ausdrückliche Regelungen im Sinne eines sog. Behindertentestaments zu treffen und bestimmt haben, dass dasjenige ihrer Kinder, das nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil fordert, auch nach dem Tod des später versterbenden Elternteils auf den Pflichtteil beschränkt sein soll, dann greift diese „Pflichtteilsstrafklausel auch ein, wenn nicht das (behinderte) Kind selbst, sondern der Träger der Sozialhilfc aus übergegangenem Recht die Pflichtsansprüche ge…