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Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament steht Behindertentestament nach dem Tod des Erstversterbenden entgegen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 6 · S. 74 bis 80

Dokument
144068
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 21
Seiten
74 bis 80
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Wenn Eltern in einer gemeinschaftlich errichteten letztwilligen Verfügung ihre Kinder gleichmäßig als Schlusserben eingesetzt haben ohne ausdrückliche Regelungen im Sinne eines sog. Behindertentestaments zu treffen und bestimmt haben, dass dasjenige ihrer Kinder, das nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil fordert, auch nach dem Tod des später versterbenden Elternteils auf den Pflichtteil beschränkt sein soll, dann greift diese „Pflichtteilsstrafklausel auch ein, wenn nicht das (behinderte) Kind selbst, sondern der Träger der Sozialhilfc aus übergegangenem Recht die Pflichtsansprüche ge…

Schlagworte

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