Überwachung und Unterstützung
Braun-Anhalt, I.; Redlich, C.; · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2013 · Heft 7 · S. 48 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)1) und die neue Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO)2) konkretisieren nicht nur die Anforderungen an Krankenhäuser, Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen und Tageskliniken, sondern auch die an den niedergelassenen Bereich. Einrichtungen für ambulantes Operieren werden dabei explizit genannt. Die Überwachung der Infektionshygiene in diesen Einrichtungen obliegt in Niedersachsen den Gesundheitsdiensten der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Region Hannover.