CareLit Fachartikel
Kennzeichnen der Wäsche ist keine Zusatzleistung
ZIMMERMANN, A.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 6 · S. 6
Dokument
144100
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Heimträger aus Hessen den Bewohnern bei Aufnahme in das Heim für das Einnähen von Namensschildern in deren Wäschestücken einmalig einen Betrag von 50 Euro in Rechnung gestellt. Dies tat er in der Annahme, dass es sich bei der Wäschekennzeichnung um eine Zusatzleistung nach § 88 Absatz 1 Satz 1SGB XI handelt.
Schlagworte
WÄSCHE
HEIMAUFSICHT
HEIMTRÄGER
REINIGUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
LEISTUNG
INSTANDHALTUNG
KLEIDUNG
MENSCHEN
ES
Care konkret
Hannover