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GEISLER, F.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 7 · S. 2

Dokument
144126
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
GEISLER, F.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
2
Erschienen: 2013-07-05 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Weil ihn die Miss brauchsdiskussion um Mitglieder der katholischen Kirche abschreckte, trat ein Sozialpädagoge in Mannheim aus der Kirche aus. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber, ein kirchlich getragenes Kinderbetreuungszentrum, den Job - Verstoß gegen die Loyalitätspflichten. Nachdem der 60-jährige Sozialarbeiter geklagt hatte, erklärte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Kündigung im April für wirksam.

Schlagworte

KIRCHE MITARBEITER ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHT KÜNDIGUNG ARBEITSPLATZ ES BERUFSGRUPPEN INTERNET SOZIALARBEITER ALTENHILFE DEUTSCHLAND ZIELE VERHALTEN RELIGION